Letzte Aktualisierung am 2. Januar 2021 von Sportedition
Zu überlegen ist der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.
Wartefrist
Wenn der Schaden und Schädiger bereits feststehen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, aufgrund der Wartefrist bereits zu spät.
Kündigung durch die Versicherung
Bereits ein Beratungscheck stellt einen Schadensfall für die Rechtsschutzversicherung dar.
Die Rechtsschutzversicherer kann den Versicherungsvertrag nach jedem Schadensfall kündigen.
RATG
Der Anwalt kann mit der Rechtsschutzversicherung lediglich nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) abrechnen. Das bedeutet, der Anwalt kann nicht nach den tatsächlich aufgewendeten Stunden abrechnen, sondern lediglich nach den TP (Tarifposts) aufgrund des Streitwerts.
Bsp.:
Bei einem Streitwert von € 5.000,– erhält der Anwalt demnach lediglich € 281,70 für die Klagserstellung und Einbringung bei Gericht.
Bei Mobbing handelt es sich um ein systematisch, konfliktbehaftetes Arbeitsverhältnis über einen längeren Zeitraum. Einerseits sind die Rechtsdatenbanken mit Kosten verbunden, wie auch die Recherche mit Aufwendungen und umfassen Mobbingklagen oft mehrere zig-Seiten. Ein Anwalt hat auch die Kosten der Kanzlei wie Miete, Personal, Strom usw. zu bezahlen. Da fragt man sich dann zu Recht, wie macht das so ein Anwalt, oder, wie erfolgreich wird die Klage wohl sein?
Hier geht es zum Tarifrechner lite von Manz:
https://tarif.manz.at/index.jsf
Vertragsanwälte
Es gibt zusätzlich auch noch Vertragsanwälte. Angeblich erhalten diese nicht einmal den RATG, sondern um ca. 30% weniger. Da soll es dann die “Menge” ausmachen. Quantität statt Qualität? Diese Vertragsanwälte weigern sich in der Folge, ihre Versicherung zu klagen, sollte z. B. eine Deckungsklage aufgrund eines Deckungswiderrufs erforderlich sein. Dann müssen Sie sich erst recht einen anderen Anwalt suchen, und diesem den ganzen Sachverhalt nochmals vorbringen. Somit müsste bei der Anwaltsauswahl darauf geachtet werden, dass es sich dabei um keinen Vertragsanwalt handelt.
Freie Anwälte
Es gibt auch Anwälte, die nicht nach dem RATG abrechnen. Ein Stundensatz beträgt bei diesen derzeit (2019) um die € 320,–. Auf der Universität wird vorgetragen, dass ein richtiger Rechtsanwalt nach Stunden abrechnet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt jedoch diese Kosten nicht.
Vielleicht kann man sich mit dem Anwalt darüber einigen, dass er trotzdem mit der Rechtsschutzversicherung abrechnet und die Differenz dann direkt verrechnet.