Es wird empfohlen, zunächst ein Privatgutachten erstellen zu lassen, aus dem der Schaden und der Schädiger hervorgeht.
Als Privatgutachter können (gerichtlich zertifizierte) Psychiater beauftragt werden.
Dieses Privatgutachten dient dann neben den Mobbingbeweisen als Grundlage für die Bestimmung der Schadenshöhre der Mobbingklage. Der später vom Gericht bestellte Sachverständige kann dann dieses Privatgutachten nicht einfach ignorieren.