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Da neuerdings bei Begutachtungen die Anwesenheit von Vertrauenspersonen untersagt, und eine Tonaufzeichnung nicht zugelassen wird (z. B. aufgrund des Hausrechts der PVA), kommt es immer öfter zu einem Beweisnotstand. Bei diesen Begutachtungen müssen auch die Mobbingvorfälle geschildert werden, um den Nachweis des kausalen Zusammenhangs zwischen Mobbinggeschehen und Erkrankung darlegen zu können. Bereits bei der Beschaffung von Beweisen für den Nachweis der Mobbingvorfälle kommt es oft zu einem Beweisnotstand. Dieser Artikel geht der Frage nach, ob eine geheime Tonaufzeichnung das Mittel der Wahl ist, um einem Beweisnotstand entgehen zu können, und was es dabei zu beachten gilt. Offizielle Tonaufzeichung Es ist…