Fred Brande, Zur Kontrolle der Höchstgerichte (E-Mail vom 1. Mai 2022)
Sehr geehrte / liebe Alle ! [Adressaten - ca 150 ExpertInnen insb des ö Verfassungsrechts und des ö Strafrechts - hier nicht wiedergegeben] 1.) Der angezeigte Richter (siehe nachstehendes E-Mail vom 15. Februar 2022) konnte sich bei der Nichtwiedergabe von Beschwerdevorbringen – hier vermutlich insbesondere zwecks Verschleierung seiner wahrscheinlich wissentlichen Falsch-Entscheidung – auf das offenbare „Vorbild“ höchstgerichtlicher Entscheidungen stützen. Wobei verschiedene dieser höchstgerichtlichen Entscheidungen (darunter auch nicht amtsmissbrauchsverdächtige) bei Wiedergabe des Beschwerdevorbringens wahrscheinlich anders ausgegangen wären. (Eine neue VfGH-Nichtwiedergabe betrifft das Ehegattensplitting: Ablehnungsbeschluss E 251/2022-5 vom 28.02.2022, nicht im RIS.) Zu den Nichtwiedergaben betreffend „VwG-Einzelrichter“ und „§ 27 VwGVG“ (Anhang…